Nachzahlungs-Rechner: Wie hoch wird deine Steuernachzahlung?
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Deine Zahlen
€
Steht in deinem letzten Vorauszahlungsbescheid. Erstes Jahr ohne Bescheid? Stell den Regler auf 0.
€
Krankenversicherung
Beeinflusst die KV-Nachberechnung
Kirchensteuer
Vereinfacht pauschal 9 % auf die ESt (BW/BY: 8 %)
GewerbetreibenderKommt in der AppGewerbesteuer-Logik ist in Arbeit.
Gewerbesteuer noch nicht berücksichtigt
Kommt in der AppGewerbesteuer-Logik ist in Arbeit.
WAS AUF DICH ZUKOMMT
≈ 0 €
fällig bis Frühjahr 2028
ESt-Nachzahlung für 2026
Rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen*
Ja, derselbe Betrag noch einmal: Das Finanzamt hebt deine 2027er-Vorauszahlungen rückwirkend auf das neue Niveau an.
KV-Nachberechnung (GKV)
PKV: keine Nachberechnung — aber vergiss die Beiträge nicht.
Vereinfachte Schätzung: Einzelveranlagung, ohne Vorsorgeaufwendungen und sonstige Abzüge. Ersetzt keine Steuerberatung.
Das sind 0 €/Monat, die du ab heute zurücklegen müsstest.
Diese Zahl stimmt nur heute. Jede neue Rechnung verändert sie — nach oben oder unten.
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Noch Fragen?
Dein Einkommen aus dem guten Jahr landet erst im Folgejahr in der Steuererklärung, der Bescheid kommt Monate danach — und erst der löst alles aus: Nachzahlung, rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen, Krankenkassen-Nachberechnung. So vergehen typischerweise 18 bis 30 Monate, bis das Geld fällig wird.
Vorauszahlungen sind Abschläge auf deine Einkommensteuer, fällig am 10. März, Juni, September und Dezember — bemessen nach deinem letzten Bescheid. Zeigt ein neuer Bescheid höheres Einkommen, kann das Finanzamt sie auch fürs laufende Jahr nachträglich anheben. Die Differenz der vergangenen Quartale wird dann gebündelt fällig.
Deine Beiträge sind zunächst vorläufig, bemessen nach dem letzten Steuerbescheid. Liegt der neue vor, setzt die Kasse rückwirkend nach deinem tatsächlichen Gewinn fest: War der höher, zahlst du die Differenz für zwölf Monate auf einen Schlag nach — und die laufenden Beiträge steigen gleich mit.
Genau genug für die Größenordnung, bewusst zu einfach für den Einzelfall: ohne Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, dein Gewinn wird vereinfacht als zu versteuerndes Einkommen behandelt — Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge bleiben außen vor. Kirchensteuer pauschal 9 %, GKV pauschal 19,6 % zwischen Mindestbemessung und Beitragsbemessungsgrenze, nur Grundtarif. Dein Bescheid wird abweichen, meist zu deinen Gunsten. Der Rechner ersetzt keinen Steuerberater — er zeigt dir, was auf dich zurollt.
Lege von jeder Einnahme sofort einen festen Anteil auf ein separates Konto zurück, und rechne nach jedem guten Quartal neu — nicht erst zur Steuererklärung. Genau das automatisiert Eigenbrötler: Aufteilen-Regel bei jeder Einnahme, laufender Rückstand im Blick.
Ja. Die Falle schnappt bei jedem Einkommenssprung zu, nicht nur am Anfang — auch im zehnten Jahr, wenn ein starkes Jahr auf ein schwächeres folgt. Entscheidend ist die Veränderung, nicht das Alter deiner Selbstständigkeit.
Wie funktioniert die 3-Jahres-Falle?
In einem guten Jahr zahlst du Steuern noch auf Basis deines alten, niedrigeren Einkommens — deine Vorauszahlungen bleiben erstmal unverändert. Erst mit dem Steuerbescheid, meist über ein Jahr später, fordert das Finanzamt die Differenz: als Nachzahlung für das gute Jahr, als rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen für das laufende Jahr und als höhere Vorauszahlungen für die Zukunft. Kurz darauf meldet sich die Krankenkasse und berechnet deine Beiträge ebenfalls rückwirkend nach. Drei Forderungen, die sich innerhalb weniger Monate bündeln — oft genau dann, wenn das gute Jahr längst vorbei ist.
Wie rechnet dieser Rechner?
Bewusst vereinfacht. Der Rechner zeigt dir die Größenordnung deiner Nachzahlung — nicht deinen Steuerbescheid, dafür bleibt dein Steuerberater zuständig. Die wichtigsten Vereinfachungen legen wir offen:
Einkommensteuer nach §32a EStG (Tarif 2025 als Näherung für 2026); dein Gewinn wird vereinfacht als zu versteuerndes Einkommen behandelt — Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträge bleiben außen vor.
Rückwirkend erhöhte Vorauszahlungen: Differenz der Quartalsbeträge × 4 Quartale (vereinfacht).
GKV-Nachberechnung: pauschal 19,6 % (inkl. Zusatz- und Pflegebeitrag) auf die Gewinn-Differenz, gedeckelt bei der Beitragsbemessungsgrenze von 66.150 € (Stand 2025).
Kirchensteuer pauschal 9 % (BW/BY: 8 %). Gewerbesteuer ist noch nicht enthalten.